Unternehmen mit Teilzeitstellen sind attraktiv. Auch Sie können so Fachkräfte gewinnen und halten. Und Sie profitieren von gesünderen und motivierteren Mitarbeitenden.
Sie suchen für offene Stellen die bestmögliche Besetzung? Wenn Sie auf möglichst allen Hierarchiestufen und in allen Bereichen Teilzeitstellen anbieten können, vergrössert sich der Pool an Bewerberinnen und Bewerbern für diese Positionen.
Wenn Sie Stellen ausschreiben oder in Ihrem Betrieb jemand neu Teilzeit arbeiten möchte: Prüfen Sie, ob diese Stellen auch in Teilzeit funktionieren.
Beim Jobsharing teilen sich zwei Personen eine Stelle. So erhalten Sie zwei Fachkräfte zum Preis von einer.
Sie können ein Jobsharing unterschiedlich gestalten:
Das Jobpairing erlaubt Spielraum in der Arbeitsaufteilung:
Entscheiden Sie, welche Variante in Ihrem Fall am meisten Nutzen bringt oder besprechen Sie es mit dem Jobsharing-Tandem, falls dieses schon feststeht.
Jobsharing mit Personen unterschiedlichen Alters ist ein innovatives Arbeitsmodell. Es hilft, das Know-how der Generation weiterzugeben, die den Arbeitsmarkt allmählich verlässt.
Beim Jobsharing zwischen den Generationen kann z. B. eine ältere Person in einer leitenden Position ein Tandem mit einer jüngeren Person bilden, die weniger Erfahrung hat. Die ältere Person gibt ihr Wissen und ihre Erfahrung weiter. Sie hat weiterhin spannende Aufgaben, kann jedoch ihr Pensum reduzieren. Die jüngere Person wird an eine neue Position herangeführt und kann z. B. ihre Kompetenzen aus aktuellen Ausbildungen oder zu neuen Technologien einbringen. Davon profitieren beide. Und Ihr Betrieb sichert den Wissenstransfer zwischen den Generationen.
Hinweis: Beachten Sie, dass ein tieferes Pensum zu tieferen Pensionskassenrenten (und ggf. AHV-Renten) führen kann – vor allem kurz vor der Pensionierung. Das sollte sich die Person bewusst sein, die das Pensum reduziert.
Ist eine Führungsperson chronisch überlastet? Vielleicht ist ein Jobsharing mit mehr als einem 100 %-Pensum eine gute Lösung.
Denn ein Jobsharing muss sich nicht zwingend auf 100 % summieren. Sie können auch zwei Personen zu je 60 % oder 80 % anstellen. Damit können die beiden Stellenpartner/innen eine höhere Arbeitslast übernehmen als eine einzige Person.
In der Schweiz gibt es bisher keine speziellen gesetzlichen Bestimmungen oder Rechtsprechungen zum Jobsharing. Da es keinen spezifischen Jobsharing-Vertrag gibt, ist der Einzelarbeitsvertrag mit beiden Mitarbeitenden des Tandems die geeignetste Vertragsform.
Beim Vertragsabschluss sind Sie als Arbeitgeber/in berechtigt, besondere Klauseln hinzuzufügen.
Weitere Informationen:
Definieren Sie die wichtigsten Aspekte des Jobsharings und halten Sie sie schriftlich fest, z. B.:
Vorlage für eine Jobsharing-Vereinbarung:
Sie möchten eine Teilzeitstelle ausschreiben?
Folgende Tipps sind hilfreich:
Übrigens: Ihre Teilzeitstelle wird von einigen Job-Suchmaschinen automatisch aufgeführt, z. B. bei www.teilzeitkarriere.ch.
Ein Teilzeitpensum kann unterschiedlich organisiert werden.
Sprechen Sie mit den Mitarbeitenden ab, welche Variante für sie und den Betrieb am besten funktioniert:
Es empfiehlt sich, gewisse Punkte bei Teilzeit im Voraus festzulegen:
Hier finden Sie viele Tipps für Betriebe im Baugewerbe und für solche, bei denen Mitarbeitende bei Kundschaft vor Ort arbeiten:
Führen funktioniert auch in Teilzeit. Wenn Sie das anbieten, erweitert sich der Pool an Bewerbenden und sie können die besten Führungskräfte gewinnen. Es gibt bewährte Führungsmodelle, die auch ohne Vollzeitstelle erfolgsversprechend sind:
Gerade bei zeitintensiven Positionen kann es sich lohnen, wenn die beiden Jobsharing-Partner/innen zusammen mehr als 100 % arbeiten und damit eine höhere Arbeitslast übernehmen können als eine einzelne Person. So wird z. B. eine überlastete 100 %-Stelle mit zwei Personen zu einer 140 %-Stelle.
Ist die Führungsperson abwesend, übernimmt eine Stellvertretung. Diese ist verantwortlich für die zuvor vereinbarten Aufgaben oder Bereiche und hält die Führungsperson auf dem Laufenden.
Für alle Aufgaben im Team gibt es Personen, die selbstständig arbeiten und entscheiden können. Die Führungsperson behält den Überblick über alle Bereiche, steuert und berät das Team, trifft wichtige Entscheidungen und kommuniziert mit übergeordneten Vorgesetzten. Mit diesem Modell muss eine Führungsperson nicht ständig vor Ort anwesend sein.
Mitarbeitende mit Kindern oder Pflegeaufgaben haben in ihrem Leben nicht immer gleich viele private Verpflichtungen. Für sie ist es ideal, wenn sie ihr Pensum senken und erhöhen können. Je nach Situation ist manchmal nur über eine kurze Zeit ein tieferes Pensum nötig – z. B. wenn jemand eine kranke Person betreut, die für eine Weile auf mehr Unterstützung angewiesen ist.
Wenn sich jemand ein anderes Pensum wünscht, können Sie im Team nachfragen, ob ein anderes Teammitglied sein Pensum zum Ausgleich erhöhen oder reduzieren möchten. Manchmal können auch Praktikantinnen oder Praktikanten stärker in Arbeiten einbezogen werden.
Das jährliche Mitarbeitendengespräch können Sie nutzen, um das Pensum regelmässig neu zu definieren. Thematisieren Sie Teilzeit auch frühzeitig, wenn sich bei Mitarbeitenden Elternschaft abzeichnet.
Wenn eine Person ihr Pensum ändern möchte, reicht ein Zusatz zum Arbeitsvertrag.
Teams oder Abteilungen sollten keine Stellenprozente verlieren, wenn Sie jemanden in Teilzeit anstellen oder wenn eine Person ihr Pensum reduziert – sonst ist Teilzeit für das Team ein frustrierendes Verlustgeschäft.
Klären Sie, ob jemand anderes aus dem Team die freigewordenen Stellenprozente übernehmen möchte oder ob eine weitere Anstellung möglich ist. Wenn nicht: Halten Sie wenn möglich die Restpensen für das Team oder die Abteilung weiterhin frei oder stellen Sie sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zur Verfügung.
Achten Sie darauf, dass keine wichtigen Informationen verloren gehen. Das ist nicht nur für Teilzeit-Mitarbeitende wichtig, sondern auch für alle, die nicht ständig vor Ort sind oder zeitweise ausfallen.
Wenn Mitarbeitende Teilzeit arbeiten, braucht es regelmässig Arbeitsübergaben.
Wie erfassen Sie Absenzen von Teilzeitmitarbeitenden, z. B. Krankheitstage?
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten:
In diesem Leitfaden finden Sie die Details:
Wer Teilzeit arbeitet, wird von der beruflichen Vorsorge häufig benachteiligt. Denn die Eintrittsschwelle und der Koordinationsabzug sind bei Vollzeit- und Teilzeitmitarbeitenden bei den meisten Pensionskassen gleich hoch.
Betriebe können diese Benachteiligungen aufheben. Bei den meisten Pensionskassen können Sie den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad anpassen oder Einkommen unter der Eintrittsschwelle versichern. Ansonsten kann auch durch die Mitarbeitenden oder den Betrieb ein Beitrag an die 3. Säule der Teilzeit-Mitarbeitenden geleistet werden. Wenn der Betrieb den Beitrag leistet, handelt es sich um zusätzliche Lohnbestandteile. Diese sind AHV-pflichtig.
Weitere Informationen:
Hinweis: Das Parlament hat eine Reform der beruflichen Vorsorge verabschiedet, dagegen wurde das Referendum ergriffen. Falls die Reform in Kraft tritt, ändern sich die gesetzlichen Vorgaben zur Absicherung der Teilzeitbeschäftigten.
Nicht alle Betriebe bieten Teilzeitstellen an. Vor allem in gewissen Branchen kann Teilzeit ein grosser Wettbewerbsvorteil sein. Kommunizieren Sie deshalb breit, dass sie ein teilzeitfreundliches Unternehmen sind und sorgen Sie dafür, dass mögliche Bewerberinnen und Bewerber davon erfahren.
Führen Sie auf Ihrer Webseite den Begriff «Teilzeit», dann werden Sie via Google gefunden. Wenn Sie auf Seiten wie «Über uns» oder «Offene Stellen» auf Teilzeit verweisen, finden die Suchmaschinen Sie auch dann, wenn gerade keine Stelle ausgeschrieben ist. Z. B: «Wir bieten Teilzeitstellen und unterstützen Sie damit bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben» oder «Vereinbarkeit wird bei uns grossgeschrieben. Darum bieten wir Teilzeitstellen an.».
Wenn Teilzeitarbeitende enger mit Kundschaft zusammenarbeiten, lohnt es sich häufig, die Kundschaft gut zu informieren.