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Teilzeit und Jobsharing

Unternehmen mit Teilzeitstellen sind attraktiv. Auch Sie können so Fachkräfte gewinnen und halten. Und Sie profitieren von gesünderen und motivierteren Mitarbeitenden.

Empfehlungen
Bieten Sie Teilzeit auf allen Stufen an

Sie suchen für offene Stellen die bestmögliche Besetzung? Wenn Sie auf möglichst allen Hierarchiestufen und in allen Bereichen Teilzeitstellen anbieten können, vergrössert sich der Pool an Bewerberinnen und Bewerbern für diese Positionen.

Wenn Sie Stellen ausschreiben oder in Ihrem Betrieb jemand neu Teilzeit arbeiten möchte: Prüfen Sie, ob diese Stellen auch in Teilzeit funktionieren. 

Lassen sich die Aufgaben auf mehrere Personen aufteilen? Sie können z. B. aus einer Vollzeitstelle zwei Teilzeitstellen, Jobsharing oder zwei einzelne Stellen schaffen. Achten Sie darauf, dass Sie die Arbeitsmenge entsprechend dem Pensum reduzieren bzw. aufteilen.

Ermöglichen Sie Jobsharing

Beim Jobsharing teilen sich zwei Personen eine Stelle. So erhalten Sie zwei Fachkräfte zum Preis von einer.

Wählen Sie eine Jobsharing-Variante

Sie können ein Jobsharing unterschiedlich gestalten:

  • Beim Jobsplitting werden die Aufgaben einer Vollzeitstelle auf zwei Teilzeitstellen aufgeteilt. Dadurch generieren Sie zwei separate Stellen mit eigenem Stellenprofil. Idealerweise ergänzen sich die Mitarbeitenden in ihren Kompetenzen und Erfahrungen.
  • Beim Jobpairing teilen sich zwei Mitarbeitende eine Stelle und tragen gemeinsam die Verantwortung.

Das Jobpairing erlaubt Spielraum in der Arbeitsaufteilung:

  • Je nach Stelle können Sie ein Jobpairing so gestalten, dass sich die beiden Personen gegenseitig ersetzen. Das sichert die Kontinuität in sämtlichen Dossiers. Die zwei Mitarbeitenden können sich problemlos gegenseitig vertreten und wichtige Entscheidungen gemeinsam diskutieren. Dieses Modell bedingt, dass beide Personen ähnliches Know-how mitbringen.
  • Die beiden Mitarbeitenden können aber auch einzelne Aufgaben informell aufteilen, während sie andere Tätigkeiten weiterhin gemeinsam übernehmen. Das bringt den Vorteil, dass Sie als Betrieb von zwei Personen mit unterschiedlichen Fähigkeiten profitieren, die gemeinsam ein breiteres Jobprofil abdecken und sich gegenseitig ergänzen.  

Entscheiden Sie, welche Variante in Ihrem Fall am meisten Nutzen bringt oder besprechen Sie es mit dem Jobsharing-Tandem, falls dieses schon feststeht.

Nutzen Sie die Vorteile von Jobsharing zwischen den Generationen

Jobsharing mit Personen unterschiedlichen Alters ist ein innovatives Arbeitsmodell. Es hilft, das Know-how der Generation weiterzugeben, die den Arbeitsmarkt allmählich verlässt.

Beim Jobsharing zwischen den Generationen kann z. B. eine ältere Person in einer leitenden Position ein Tandem mit einer jüngeren Person bilden, die weniger Erfahrung hat. Die ältere Person gibt ihr Wissen und ihre Erfahrung weiter. Sie hat weiterhin spannende Aufgaben, kann jedoch ihr Pensum reduzieren. Die jüngere Person wird an eine neue Position herangeführt und kann z. B. ihre Kompetenzen aus aktuellen Ausbildungen oder zu neuen Technologien einbringen. Davon profitieren beide. Und Ihr Betrieb sichert den Wissenstransfer zwischen den Generationen.

Hinweis: Beachten Sie, dass ein tieferes Pensum zu tieferen Pensionskassenrenten (und ggf. AHV-Renten) führen kann – vor allem kurz vor der Pensionierung. Das sollte sich die Person bewusst sein, die das Pensum reduziert.

Machen Sie aus einer Vollzeitstelle mehr als ein 100 %-Pensum

Ist eine Führungsperson chronisch überlastet? Vielleicht ist ein Jobsharing mit mehr als einem 100 %-Pensum eine gute Lösung.

Denn ein Jobsharing muss sich nicht zwingend auf 100 % summieren. Sie können auch zwei Personen zu je 60 % oder 80 % anstellen. Damit können die beiden Stellenpartner/innen eine höhere Arbeitslast übernehmen als eine einzige Person.

Wenn Sie Jobsharing fördern möchten

  • Erwähnen Sie bei Stellenangeboten explizit, dass auch Jobsharing möglich ist.
  • Sensibilisieren Sie Ihre Führungskräfte für Jobsharing und besprechen sie gemeinsam, ob eine Stelle für Jobsharing geeignet ist.
  • Motivieren Sie intern Personen, die auf eine Ihrer offenen Stellen passen, sich gemeinsam im Jobsharing zu bewerben.

Beachten Sie die gesetzlichen Grundlagen

In der Schweiz gibt es bisher keine speziellen gesetzlichen Bestimmungen oder Rechtsprechungen zum Jobsharing. Da es keinen spezifischen Jobsharing-Vertrag gibt, ist der Einzelarbeitsvertrag mit beiden Mitarbeitenden des Tandems die geeignetste Vertragsform.

Beim Vertragsabschluss sind Sie als Arbeitgeber/in berechtigt, besondere Klauseln hinzuzufügen.

Weitere Informationen:

Was Sie regeln sollten

Definieren Sie die wichtigsten Aspekte des Jobsharings und halten Sie sie schriftlich fest, z. B.:

  • Wie ist die Arbeitsaufteilung geplant (Jobsharing-Variante)? Welche Person des Tandems ist wofür verantwortlich? Wie ist die Arbeit organisiert?
  • Wie wird entschieden, wenn sich die beiden Personen im Jobsharing uneinig sind?
  • Wie vertreten sich die beiden Personen gegenseitig? Welche Ferienregelungen gelten für beide?
  • Wie fliesst die Information zwischen den beiden Personen und mit Ihnen als Arbeitgeber/in?
  • Wie werden die beiden Personen bewertet?

Vorlage für eine Jobsharing-Vereinbarung:

So schreiben Sie Teilzeitstellen aus

Sie möchten eine Teilzeitstelle ausschreiben?

Folgende Tipps sind hilfreich:

  • Geben Sie beim Pensum eine Spanne an, falls Sie Spielraum haben (z. B. 80–100 % oder 50–80 %). Dadurch wird Ihre Stelle für mehr Personen attraktiv. Das lohnt sich gerade auch bei Führungspositionen.
    Achtung: Die Spanne gilt nur für die Ausschreibung. Geben Sie im Arbeitsvertrag ein fixes Pensum an.
  • Geben Sie an, falls Sie bestimmte Arbeitszeiten (z. B. nur morgens) oder eine gewisse Flexibilität (z. B. Ferienvertretung) erwarten.
  • Ist für die ausgeschriebene Stelle ein Jobsharing denkbar? Schreiben Sie «Jobsharing möglich» in das Stelleninserat.

Übrigens: Ihre Teilzeitstelle wird von einigen Job-Suchmaschinen automatisch aufgeführt, z. B. bei www.teilzeitkarriere.ch.

Vereinbaren Sie eine Teilzeitvariante 

Ein Teilzeitpensum kann unterschiedlich organisiert werden.

Sprechen Sie mit den Mitarbeitenden ab, welche Variante für sie und den Betrieb am besten funktioniert:

  • Jeden Tag arbeiten: Beschäftigte arbeiten z. B. jeden Wochentag während sechs Stunden pro Tag oder sie übernehmen fix eine Kurzschicht.
  • Einzelne Tage pro Woche arbeiten: Angestellte arbeiten einzelne Tage oder Halbtage in der Woche oder übernehmen Schichten am Wochenende.
  • Phasenweise mehr und weniger arbeiten: Bei dieser Variante arbeiten Mitarbeitende nicht jede Woche gleich viel, sondern in gewissen Phasen mehr und in gewissen weniger. Sie nehmen z. B. mehr Urlaub während der Schulferien oder arbeiten in dieser Zeit weniger.
  • Flexibel arbeiten: Bei dieser Variante sind Betrieb und Mitarbeitende flexibel. Sie sprechen gemeinsam ab, wann eine Person arbeitet. Achten Sie trotzdem auf eine vorausschauende Planung.
  • Abgestufte Teilzeit: Manchmal lohnt es sich, wenn Mitarbeitende mit einem tiefen Pensum einsteigen und dieses dann laufend erhöhen können. Das kann z. B. eine gute Option sein für Mütter, die nach dem Mutterschaftsurlaub wieder einsteigen. Oder Sie vereinbaren umgekehrt, dass jemand während einer Einarbeitungsphase Vollzeit arbeitet und dann das Pensum reduziert.
Regeln Sie wichtige Punkte

Es empfiehlt sich, gewisse Punkte bei Teilzeit im Voraus festzulegen:

  • Flexibilität: Gibt es fixe Zeiten, die unbedingt Anwesenheit erfordern – z. B. Termine mit Kundschaft im Betrieb? Können Mitarbeitende mehr arbeiten, wenn viel Arbeit anfällt?
  • Zuständigkeit: Wer ist wofür zuständig? Wer entscheidet was? Wer vertritt Teilzeitmitarbeitende, wenn sie in dringenden Fällen abwesend sind?
  • Arbeitsübergaben: Wie wird die Arbeit übergeben? Wo halten Sie Informationen fest, z. B. zum Stand der Arbeiten bei Kundinnen und Kunden? Wie gelangen Informationen zu Teilzeitmitarbeitenden, wenn sie abwesend sind? diese Tipps helfen weiter
  • Informationsfluss: Wie stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden zu wichtigen Informationen kommen? Gibt es z. B. einen fixen Tag, an dem alle anwesend sind und an dem wichtige Sitzungen stattfinden? diese Tipps helfen weiter
  • Koordination: Organisieren sich Mitarbeitende oder das Team selbst oder koordiniert jemand die Aufgaben?
  • Zusatz zum Arbeitsvertrag: Möchte jemand das Vollzeitpensum reduzieren, reicht ein Zusatz zum Arbeitsvertrag. Hier finden Sie eine Vorlage.

Hier finden Sie viele Tipps für Betriebe im Baugewerbe und für solche, bei denen Mitarbeitende bei Kundschaft vor Ort arbeiten:

Bieten Sie Führungspositionen in Teilzeit an

Führen funktioniert auch in Teilzeit. Wenn Sie das anbieten, erweitert sich der Pool an Bewerbenden und sie können die besten Führungskräfte gewinnen. Es gibt bewährte Führungsmodelle, die auch ohne Vollzeitstelle erfolgsversprechend sind:

Topsharing

Topsharing ist Führen im Jobsharing. Ein Führungsduo teilt sich eine Leitungsposition und kann sich gegenseitig vertreten – auch während der Ferien.

Gerade bei zeitintensiven Positionen kann es sich lohnen, wenn die beiden Jobsharing-Partner/innen zusammen mehr als 100 % arbeiten und damit eine höhere Arbeitslast übernehmen können als eine einzelne Person. So wird z. B. eine überlastete 100 %-Stelle mit zwei Personen zu einer 140 %-Stelle.

Führen mit Stellvertretung

Ist die Führungsperson abwesend, übernimmt eine Stellvertretung. Diese ist verantwortlich für die zuvor vereinbarten Aufgaben oder Bereiche und hält die Führungsperson auf dem Laufenden.

Projektbezogene Aufgabenverteilung

Für alle Aufgaben im Team gibt es Personen, die selbstständig arbeiten und entscheiden können. Die Führungsperson behält den Überblick über alle Bereiche, steuert und berät das Team, trifft wichtige Entscheidungen und kommuniziert mit übergeordneten Vorgesetzten. Mit diesem Modell muss eine Führungsperson nicht ständig vor Ort anwesend sein.

Ermöglichen Sie Pensenanpassungen

Mitarbeitende mit Kindern oder Pflegeaufgaben haben in ihrem Leben nicht immer gleich viele private Verpflichtungen. Für sie ist es ideal, wenn sie ihr Pensum senken und erhöhen können. Je nach Situation ist manchmal nur über eine kurze Zeit ein tieferes Pensum nötig – z. B. wenn jemand eine kranke Person betreut, die für eine Weile auf mehr Unterstützung angewiesen ist.

Wenn sich jemand ein anderes Pensum wünscht, können Sie im Team nachfragen, ob ein anderes Teammitglied sein Pensum zum Ausgleich erhöhen oder reduzieren möchten. Manchmal können auch Praktikantinnen oder Praktikanten stärker in Arbeiten einbezogen werden.

Besprechen Sie Pensenanpassungen

Das jährliche Mitarbeitendengespräch können Sie nutzen, um das Pensum regelmässig neu zu definieren. Thematisieren Sie Teilzeit auch frühzeitig, wenn sich bei Mitarbeitenden Elternschaft abzeichnet.

Regeln Sie Teilzeit in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag

Wenn eine Person ihr Pensum ändern möchte, reicht ein Zusatz zum Arbeitsvertrag.

Streichen Sie keine Stellenprozente

Teams oder Abteilungen sollten keine Stellenprozente verlieren, wenn Sie jemanden in Teilzeit anstellen oder wenn eine Person ihr Pensum reduziert – sonst ist Teilzeit für das Team ein frustrierendes Verlustgeschäft.

Klären Sie, ob jemand anderes aus dem Team die freigewordenen Stellenprozente übernehmen möchte oder ob eine weitere Anstellung möglich ist. Wenn nicht: Halten Sie wenn möglich die Restpensen für das Team oder die Abteilung weiterhin frei oder stellen Sie sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zur Verfügung.

Sichern Sie den Informationsfluss im Team

Achten Sie darauf, dass keine wichtigen Informationen verloren gehen. Das ist nicht nur für Teilzeit-Mitarbeitende wichtig, sondern auch für alle, die nicht ständig vor Ort sind oder zeitweise ausfallen.

Diese Tipps helfen weiter

Regeln Sie die Arbeitsübergaben

Wenn Mitarbeitende Teilzeit arbeiten, braucht es regelmässig Arbeitsübergaben.

Tipps, wie Übergaben gut gelingen können

Regeln Sie die Teilzeitabsenzen

Wie erfassen Sie Absenzen von Teilzeitmitarbeitenden, z. B. Krankheitstage?

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten:

  • Fixe Arbeitstage: Diese Variante können Sie nutzen, wenn Teilzeitmitarbeitende immer an den gleichen Tagen arbeiten. Abwesenheitstage werden mit 8 oder 8,4 Stunden gutgeschrieben (je nach Tagessoll in Ihrem Betrieb), wenn sie auf einen fixen Arbeitstag fallen. Für halbe Tage wird die Hälfte gutgeschrieben. An anderen Tagen wird keine Zeit gutgeschrieben.
  • Arbeitszeit an jedem Arbeitstag: Bei dieser Variante wird die Arbeitszeit auf die ganze Arbeitswoche verteilt (wöchentliche Arbeitszeit / 5). Abwesenheitstage werden dann mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit gutschrieben – auch dann, wenn sie in die Freizeit fallen. Dieses System ist bei Mitarbeitenden geeignet, die jeden Tag arbeiten, kann aber auch bei fixen Arbeitstagen genutzt werden. Arbeitet eine Person z. B. 50 % und ist am Montag krank, dann werden ihr für diesen Tag 4 oder 4,2 Stunden gutgeschrieben – egal ob sie am Montag normalerweise arbeitet oder nicht.

In diesem Leitfaden finden Sie die Details:

Passen Sie die Pensionskasse an

Wer Teilzeit arbeitet, wird von der beruflichen Vorsorge häufig benachteiligt. Denn die Eintrittsschwelle und der Koordinationsabzug sind bei Vollzeit- und Teilzeitmitarbeitenden bei den meisten Pensionskassen gleich hoch.

Betriebe können diese Benachteiligungen aufheben. Bei den meisten Pensionskassen können Sie den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad anpassen oder Einkommen unter der Eintrittsschwelle versichern. Ansonsten kann auch durch die Mitarbeitenden oder den Betrieb ein Beitrag an die 3. Säule der Teilzeit-Mitarbeitenden geleistet werden. Wenn der Betrieb den Beitrag leistet, handelt es sich um zusätzliche Lohnbestandteile. Diese sind AHV-pflichtig.

Weitere Informationen:

Hinweis: Das Parlament hat eine Reform der beruflichen Vorsorge verabschiedet, dagegen wurde das Referendum ergriffen. Falls die Reform in Kraft tritt, ändern sich die gesetzlichen Vorgaben zur Absicherung der Teilzeitbeschäftigten.

Positionieren Sie sich als teilzeitfreundlicher Betrieb

Nicht alle Betriebe bieten Teilzeitstellen an. Vor allem in gewissen Branchen kann Teilzeit ein grosser Wettbewerbsvorteil sein. Kommunizieren Sie deshalb breit, dass sie ein teilzeitfreundliches Unternehmen sind und sorgen Sie dafür, dass mögliche Bewerberinnen und Bewerber davon erfahren.

Führen Sie auf Ihrer Webseite den Begriff «Teilzeit», dann werden Sie via Google gefunden. Wenn Sie auf Seiten wie «Über uns» oder «Offene Stellen» auf Teilzeit verweisen, finden die Suchmaschinen Sie auch dann, wenn gerade keine Stelle ausgeschrieben ist. Z. B: «Wir bieten Teilzeitstellen und unterstützen Sie damit bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben» oder «Vereinbarkeit wird bei uns grossgeschrieben. Darum bieten wir Teilzeitstellen an.».

Sie können Ihren Betrieb auch zertifizieren lassen. Damit wird Ihnen Familienfreundlichkeit oder gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben offiziell bestätigt. Das hat viel Gewicht und hebt Ihren Betrieb von anderen Betrieben ab.

Informieren Sie die Kundschaft

Wenn Teilzeitarbeitende enger mit Kundschaft zusammenarbeiten, lohnt es sich häufig, die Kundschaft gut zu informieren.

  • Prüfen Sie im Voraus, ob der Arbeitseinsatz mit der Teilzeitarbeit einer einzelnen Person vereinbar ist oder ob mehrere Personen zusammenarbeiten sollten: An welchen Tagen kann gearbeitet werden? Muss jeden Tag gearbeitet werden oder kann es «Stillstandtage» geben? Bis wann muss der Auftrag abgeschlossen sein?
  • Informieren Sie die Kundschaft über Arbeitstage und Stellvertretungen.
  • Bei der Arbeit vor Ort: Geben Sie der Kundschaft bekannt, an welchen Tagen welche Person vor Ort arbeiten wird. Stellen Sie sicher, dass Arbeitsübergaben funktionieren.
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