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Flexible Arbeitszeit

Mitarbeitende schätzen flexible Arbeitszeitmodelle. So können sie Job und private Verpflichtungen besser miteinander vereinbaren. Unternehmen profitieren wiederum von loyalen und motivierten Arbeitskräften. Und sie sind attraktiv für die jüngsten Generationen.

Empfehlungen
Bieten Sie Gleitzeit an

Mit Gleitzeit können Ihre Mitarbeitenden ihren Arbeitstag in einem gewissen Rahmen flexibler einteilen. Den Rahmen legen Sie fest. 

Definieren Sie die Rahmenbedingungen

Legen Sie die Eckwerte für Ihr Gleitzeitsystem fest: Zu welchen Zeiten brauchen Sie die Mitarbeitenden? Und zu welchen Zeiten ist mehr Flexibilität möglich?

Vielleicht ist in einem ersten Schritt auch eine Testphase hilfreich.

Halten Sie die Eckwerte in einem Reglement fest

Diese Modalitäten halten Sie am besten schriftlich fest – zum Beispiel in einem Dienst- oder Personalreglement, in den allgemeinen Arbeitsbedingungen, direkt im Arbeitsvertrag oder in einem eigenen Gleitzeitreglement.

  • Geltungsbereich: Für wen gilt die Gleitzeit – für alle, für einzelne Abteilungen oder Teams?
  • Kernzeiten: Definieren Sie falls nötig Zeiten, während denen Angestellte zwingend arbeiten müssen (z. B. von 9–11 Uhr und von 14–16 Uhr)
  • Gleitzeitkorridore: Legen Sie fest, wann die Mitarbeitenden frühestens mit der Arbeit beginnen und spätestens aufhören dürfen.
  • Mittagspause: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden ist eine Mittagspause von mindestens einer halben Stunde vorgeschrieben – bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden eine Pause von einer Stunde (Aufteilung möglich). Arbeitnehmende mit Familienpflichten können eine Mittagspause von mindestens anderthalb Stunden verlangen
    zu den gesetzlichen Vorgaben für Arbeitnehmende mit Familienpflichten
  • Plus- und Minusstunden: Hier erfahren Sie, wie Ihr Betrieb den Umgang mit Plus- und Minusstunden regeln kann.

Vorlagen, Checklisten und Informationen:

Bieten Sie flexible Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitszeit an

Bei diesem Modell legen Sie eine wöchentliche, monatliche oder jährliche Arbeitszeit fest. In diesem Zeitraum können die Mitarbeitenden ihre Arbeitszeit frei einteilen oder unterschiedlich viele Schichten übernehmen. Je länger der Zeitraum, desto mehr Flexibilität entsteht.

Die Mitarbeitenden arbeiten z. B. in den Schulferien weniger und dafür mehr, wenn es viel zu tun gibt. Davon profitieren alle.

Halten Sie Eckwerte in einem Reglement fest

Klären Sie zu Beginn, was Ihr Betrieb benötigt, um gut zu funktionieren, und welche Bedürfnisse Ihre Mitarbeitenden haben. Falls nötig können Sie Aufgaben oder Zeiten festlegen, zu denen die Mitarbeitenden anwesend sein müssen, z. B. um Kundschaft zu betreuen (s. auch Gleitzeit). Sie können auch einen fixen Wochentag bestimmen, an dem die Mitarbeitenden in der Regel im Büro sind. An diesem Tag können sich die Teammitglieder austauschen und Teamsitzungen können angesetzt werden.

Welche Mitarbeitenden können zu welchen Zeiten wieviel arbeiten? Wer ist wann besonders flexibel und kann einspringen, wenn es mehr zu tun gibt? Klären Sie diese Punkte gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden oder übergeben Sie einen Teil der Organisation direkt Ihren Teams.

Halten Sie die Rahmenbedingungen schriftlich fest – zum Beispiel in einem Dienst- oder Personalreglement, in den allgemeinen Arbeitsbedingungen oder direkt im Arbeitsvertrag:

  • Geltungsbereich: Für wen gilt die Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitszeit – für alle, einzelne Abteilungen oder Teams?
  • Soll-Stunden: Wie viele Stunden sollen Mitarbeitende pro Woche, Monat oder Jahr arbeiten?
  • Spielraum: Wie viele Stunden mehr oder weniger als die vereinbarte Arbeitszeit dürfen Mitarbeitende arbeiten? Hier erfahren Sie, wie Ihr Betrieb den Umgang mit Plus- und Minusstunden regeln kann.
  • Pflichtarbeit: Wann dürfen Mitarbeitende vom Betrieb aufgeboten werden, um mehr zu arbeiten?
  • Gesetzliche Vorgaben: Achten Sie auf die gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitszeiten und der Arbeitszeiterfassung.

Weitere Informationen zu Arbeitsmodellen und den rechtlichen Folgen:

Planen Sie im Voraus

Flexibilität schätzen wir alle. Wer für Kinder oder pflegebedürftige Personen verantwortlich ist oder ein zeitintensives Hobby hat, muss aber auch langfristig planen können. Planen Sie deshalb die Arbeitseinsätze frühzeitig.

Behalten Sie die Arbeitszeitkonten im Auge

Prüfen Sie regelmässig – z. B. einmal pro Monat – ob jemand deutlich zu viel oder zu wenig gearbeitet hat. Falls nötig, suchen Sie das Gespräch mit den betreffenden Mitarbeitenden.

Prüfen Sie Lebensarbeitszeit

Bei der Lebensarbeitszeit werden über eine lange Zeit Plusstunden angesammelt, die erst Jahre später bezogen werden. Dieses Modell eignet sich gut, um eine Auszeit oder eine schrittweise Pensionierung zu realisieren.

Es ist zentral, das Modell gut zu planen und vertraglich festzuhalten. Z. B. sollte geklärt werden, wie die Plusstunden in Geld umgewandelt werden, wenn jemand das Unternehmen verlässt oder arbeitsunfähig wird.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Regeln Sie Plus- und Minusstunden

Legen Sie fest, wie der Betrieb mit Plus- und Minusstunden umgeht und halten Sie die Eckwerte in einem Reglement fest:

  • Kompensieren oder auszahlen: In der Regel sollten Plus- bzw. Minusstunden mit Freizeit bzw. Arbeit kompensiert werden. Legen Sie fest, wie die Kompensation oder Auszahlung in Ihrem Betrieb geregelt ist. Werden Plusstunden ausbezahlt und Minusstunden vom Lohn abgezogen? Oder werden Plusstunden mit Freizeit und Minusstunden mit Arbeit kompensiert?
  • Maximale Plus- und Minusstunden: Definieren Sie die maximale Anzahl Plus- und Minusstunden. Legen Sie fest, in welchem Zeitraum die Stunden ausgeglichen werden müssen, z. B. innerhalb eines Monats, eines Quartals oder eines Jahrs. Wenn Mitarbeitende und ihre direkten Vorgesetzten zustimmen, können Sie auch viele Plusstunden über eine längere Zeit erlauben. Damit ermöglichen Sie Mitarbeitenden Familienpausen, Sabbaticals oder eine frühere Pension. Was Sie hier beachten müssen: Diese Mehrarbeit ist eine geldwerte Leistung und muss deshalb in der Bilanz Ihres Betriebs als Schuld erscheinen.
  • Plusstunden streichen: Werden Plusstunden gestrichen, wenn eine bestimmte Grenze überschritten wird? Das ist allerdings nur dann möglich, wenn die Mitarbeitenden Plusstunden tatsächlich kompensieren können.

Achtung: Unterscheiden Sie zwischen freiwillig geleisteten Plusstunden, angeordneten Überstunden und Überzeit (Arbeitszeit, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus geleistet wird).

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ermöglichen Sie kürzere, längere und verschobene Arbeitszeiten

Angepasste Tagesarbeitszeiten können den Mitarbeitenden helfen, Arbeit und private Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen.

Ermöglichen Sie kürzere Arbeitstage

Arbeitet eine Person Teilzeit, können Sie kürzere Arbeitstage vereinbaren. Zum Beispiel: Jemand arbeitet bei einer 40-Stunden-Woche und einem 80 %-Pensum täglich 6,4 Stunden.
Das hilft den Mitarbeitenden, sich dem Tagesrhythmus ihrer Familie anzupassen: Sie können z. B. die Kinder in die Schule schicken und wieder in Empfang nehmen oder Angehörige betreuen.

Ermöglichen Sie längere Arbeitstage

Wenn Mitarbeitende die festgelegte Wochenarbeitszeit auf weniger Tage verteilen können, sind sie flexibler bei der Planung. Z. B. kann ein 90 %-Pensum in vier Tagen à 9 Stunden geleistet werden (bei einer 40-Stunden-Woche).
Dadurch können sich z. B. Eltern gegenseitig bei der Betreuung ihrer Kinder ablösen. Betriebe erhalten damit den Vorteil, ihre Ansprechzeiten für die Kundschaft ausdehnen zu können.

Staffeln Sie die Arbeitszeiten

Wenn der Arbeitstag zu versetzten Zeitpunkten beginnt, profitieren Mitarbeitende und Betriebe von dieser Flexibilität. Eltern können ihre Kinder morgens vor oder nachmittags nach der Schule betreuen. Der Betrieb kann längere Öffnungs- und Servicezeiten anbieten, indem er den Arbeitstag zunächst mit wenigen Mitarbeitenden beginnt, in der Zeit der vollen Belastung die komplette Besetzungsstärke erreicht und gegen Ende des Tages die Belegschaft gestaffelt auslaufen lässt.

Passen Sie regelmässig an

Die familiären oder individuellen Bedürfnisse verändern sich mit der Zeit, beispielsweise wenn ein Kind in die Schule kommt oder wenn sich der Gesundheitszustand einer betreuten Person verändert. Sie sollten darum Vereinbarungen mit Ihren Mitarbeitenden besprechen und bei Bedarf anpassen.

Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden kurze Abwesenheiten

Kurz mal weg von der Arbeit? Viele Mitarbeitende schätzen es, wenn sie an einem Arbeitstag einen persönlichen Termin wahrnehmen können – bezahlt oder unbezahlt.

Der Betrieb muss in dieser Zeit weiterlaufen. Legen Sie darum die Eckwerte fest, wann Mitarbeitende kurz abwesend sein dürfen. Z. B.: «Es müssen immer mindestens zwei Personen am Empfang anwesend sein».

Häufig funktioniert es gut, wenn die Mitarbeitenden kurze Abwesenheiten untereinander absprechen können.

Ermöglichen Sie unbezahlten Urlaub

Unbezahlter Urlaub hilft, wenn das Privatleben in intensiven Phasen mehr Aufmerksamkeit fordert. Er erlaubt den Mitarbeitenden eine berufliche Auszeit, ohne dass sie kündigen müssen. Das kommt auch den Betrieben entgegen, weil sie gute Mitarbeitende langfristig halten können.

Was gilt bei unbezahltem Urlaub?

Während des unbezahlten Urlaubs steht das Arbeitsverhältnis vorübergehend still. Die Mitarbeitenden erbringen keine Arbeit und erhalten keinen Lohn.

Falls Sie nichts anderes vereinbaren, gilt während des unbezahlten Urlaubs:

  • Die Ferien werden proportional zum bezogenen unbezahlten Urlaub gekürzt. Nimmt eine Person z. B. einen Monat unbezahlten Urlaub, werden die Ferien um 1/12 gekürzt.
  • Der 13. Monatslohn wird entsprechend gekürzt.
  • Bei Unfall besteht keine Lohnfortzahlungspflicht. Der obligatorische Versicherungsanspruch erlischt nach 31 Tagen. Arbeitnehmende können bei einem unbezahlten Urlaub von bis zu 180 Tagen eine Abredeversicherung bei der Unfallversicherung abschliessen.
  • Bei Krankheit besteht grundsätzlich keine Lohnfortzahlungspflicht.
  • Falls eine Krankentaggeldversicherung besteht, empfiehlt es sich abzuklären, ob Mitarbeitende sich bei der Versicherung weiter für den Krankheitsfall versichern können. Ansonsten können sich Mitarbeitende privat gegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit versichern lassen.
  • AHV/IV/EO/BVG-Beiträge müssen von Arbeitgebenden während des unbezahlten Urlaubs grundsätzlich nicht geleistet werden. Sie können aber weitergeführt werden, um Beitragslücken zu vermeiden. Informieren Sie Ihre Arbeitnehmenden über die von Ihnen festgelegten Bedingungen.
  • Bei gewissen Pensionskassen können Mitarbeitende eine freiwillige Versicherung für Invalidität und Tod abschliessen. Falls das nicht möglich ist, gibt es die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
  • Arbeitnehmende haben Anspruch auf Familienzulagen während des laufenden und der drei darauffolgenden Monate, sofern der Jahreslohn immer noch 7‘050 Franken erreicht und die Arbeit bei der gleichen Arbeitgeberin bzw. dem gleichen Arbeitgeber wiederaufgenommen wird.

Achtung: Von einem unbezahlten Urlaub vor dem Mutterschaftsurlaub wird abgeraten. Denn das tiefere Einkommen führt zu einer geringeren Mutterschaftsentschädigung.

Weitere Informationen:

Erstellen Sie eine Vereinbarung

Regeln Sie unbezahlten Urlaub in einer Vereinbarung. Halten Sie darin fest, von wann bis wann der unbezahlte Urlaub dauert und regeln Sie die damit verbundenen Auswirkungen.

Klären Sie wichtige Punkte

  • Stellvertretung
  • Zugänge für Post, E-Mail und Aktenablage
  • Abwesenheitsmeldung
  • Interne und externe Kommunikation
  • Notfälle

Nutzen Sie die Checkliste

Das SECO bietet eine Checkliste zum unbezahlten Urlaub. Dort finden Sie die wichtigsten versicherungstechnischen und administrativen Punkte:

Wandeln Sie Lohn in Zeit um

Möglicherweise kommt für Ihren Betrieb das sogenannte Bandbreitenmodell (auch Lohn-Zeit-Option genannt) in Frage: Mitarbeitende bekommen zusätzliche Ferientage, dafür arbeiten sie in gewöhnlichen Wochen mehr oder erhalten etwas weniger Lohn. 

Eine zusätzliche Wochenstunde oder vier Prozent weniger Lohn ergeben zum Beispiel etwa eine zusätzliche Ferienwoche. Die Beschäftigten arbeiten dabei weiterhin in ihrem gewohnten Pensum, haben aber mehr Ferientage.

Definieren Sie die Bandbreite, in der das möglich ist. 

Achten Sie auf freie Tage

Mitarbeitende haben Anspruch auf gewisse freie Tage.

Berücksichtigen Sie übliche bezahlte arbeitsfreie Tage

Laut Gesetz sind den Mitarbeitenden die «üblichen freien Stunden und Tage» zu gewähren, z. B. bei Umzug, Heirat, Todesfall, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder der Ausübung eines öffentlichen Amts, der militärischen Rekrutierung oder zur Stellensuche nach erfolgter Kündigung. Was üblich ist, definiert das Gesetz allerdings nicht genauer.

Diese freien Zeiten gewähren die meisten Betriebe:

  • Eigene Heirat: 2 bis 3 Tage
  • Hochzeit einer nahen verwandten Person: 1 Tag
  • Tod von Familienangehörigen (je nach Verwandtschaftsgrad): 1 bis 3 Tage
  • Tod im Freundeskreis: Teilnahme an der Beerdigung
  • Umzug des eigenen Haushalts: 1 Tag
  • Militärische Inspektion und Rekrutierung: ½ bis 1 Tag

Viele Unternehmen regeln die freien Tage im Personalreglement.

Gewähren Sie weitere freie Tage

Freie Tage sind auch in anderen Situationen hilfreich, z. B. um ein Kind zum ersten Kindergartentag zu begleiten oder einem kranken Elternteil bei einer Operation beizustehen.

Viele Unternehmen kommen ihren Angestellten in ausserordentlichen Situationen entgegen und gewähren ihnen zusätzliche bezahlte Freitage. Dies zahlt sich oft aus: So steigt die Bereitschaft von Angestellten, mehr zu arbeiten oder Sondereinsätze zu leisten.

Aber auch unbezahlte Freitage und flexible Lösungen mithilfe von Gleitzeit oder Jahresarbeitszeit sind hilfreich.

Finden Sie individuelle Lösungen

Frischgebackene Eltern haben andere Bedürfnisse als Eltern von Teenagern oder Mitarbeitende, die Angehörige pflegen. Für Führungspersonen bieten sich andere Lösungen an als für Schichtarbeitende.

Suchen Sie gemeinsam angepasste Lösungen

Sprechen Sie mit den Mitarbeitenden über ihre Vereinbarkeitssituation und finden Sie individuelle Lösungen, die gut zur aktuellen Situation passen. Das Mitarbeitendengespräch ist ein gutes Gefäss, um dieses Thema regelmässig aufzunehmen. Signalisieren Sie ausserdem, dass Sie für andere Lösungen offen sind, wenn sich die Situation oder die Bedürfnisse ändern.

Handeln Sie gute Lösungen aus

Flexibilität hat immer zwei Seiten: Mitarbeitende mit Familienpflichten brauchen Flexibilität und Planbarkeit – Betriebe auch.

Eine gute Lösung lebt von gegenseitigem Entgegenkommen. Flexible Arbeitszeiten sind darum meistens ein Kompromiss, der auf beide Seiten Rücksicht nimmt.

Vereinbaren Sie bei Bedarf eine Testphase

Wenn Sie unsicher sind, wie geeignet ein neues Arrangement ist: Vereinbaren Sie eine Testphase von z. B. drei Monaten. Danach können Sie mit den Mitarbeitenden besprechen, ob sich die Änderung bewährt.

Halten Sie Eckpunkte schriftlich fest

Dokumentieren Sie die wichtigsten Punkte des neuen Arrangements schriftlich. Je klarer die Ausgangslage, desto kleiner ist das Konfliktpotenzial.

Geben Sie den Teams Spielraum

Viele Herausforderungen können Teams selbst lösen: Die Mitarbeitenden können sich auch einmal bei Einsätzen vertreten, Arbeiten auf mehrere Personen aufteilen oder kurzfristig Aufgaben übernehmen, wenn jemand den Arbeitsplatz verlassen muss oder ausfällt.

Falls möglich: Geben Sie genügend Spielraum, damit sich die Teams unkompliziert organisieren können. Das ist nicht aufwändig für den Betrieb, aber ein grosser Gewinn für die Teammitglieder. Wenn nötig können Vorgesetzte diesen Prozess unterstützen.

Planen Sie Ferien und Feiertage familiengerecht

Die Vorfreude auf Ferien ist die schönste Freude. Damit die Ferienplanung nicht zum Frust wird, empfiehlt sich: Ferien frühzeitig festlegen und im Team besprechen.

Achten Sie auf die Schulferien

Für erwerbstätige Eltern ist die Kinderbetreuung während der Schulferien eine Herausforderung.

Es hilft Mitarbeitenden mit Kindern, wenn sie ihre Urlaubstage während der Schulferien beziehen oder ihr Pensum während dieser Zeit reduzieren können.

Achten Sie auf Gerechtigkeit

Mitarbeitende mit Familienpflichten bei der Ferienplanung und bei Feiertagen zu bevorzugen, birgt ein gewisses Konfliktpotenzial. Achten Sie deshalb darauf, dass möglichst alle zum Zug kommen.

Diese Tipps helfen weiter

Nehmen Sie Rücksicht bei der Schichtplanung

Schichtarbeit erschwert flexibles Arbeiten, vereinfacht aber manchmal die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Berücksichtigen Sie Mitarbeitende mit Familienpflichten

Wichtig ist für Beschäftigte mit Kindern oder pflegende Mitarbeitende, dass ihre Bedürfnisse bei der Planung berücksichtigt werden.

Wer am frühen Morgen eine Schicht beginnt, ist am Nachmittag für die Kinder da. Umgekehrtes gilt für Abendschichten: Diese können attraktiv sein, wenn kleine Kinder morgens zu Hause sind und die Partnerin oder der Partner sich am Abend um sie kümmert.

Planen Sie langfristig

Wer private Verpflichtungen hat, ist auf eine langfristige Planung angewiesen.

Hilfreich ist auch eine gewisse Konstanz des Schichtarrangements – z. B. fixe Arbeitstage, fixe Schichten oder ein Muster, das sich wiederholt.

Bieten Sie kürzere Schichten an

Mitarbeitende mit Kindern oder pflegende Mitarbeitende schätzen häufig kürzere Schichten. Das können z. B. Halbtagesschichten sein oder Schichten, die sechs statt acht Stunden dauern.

Vielleicht lassen sich solche Kurzschichten in Ihrem Betrieb einrichten? Oder zwei Mitarbeitende können sich eine Schicht teilen und je eine Halbtagesschicht übernehmen?

Qualifizieren Sie Mitarbeitende für mehrere Funktionen

Manchmal ist es hilfreich, wenn Mitarbeitende mehrere Funktionen übernehmen können. Dadurch können sie flexibler eingesetzt werden – das ist häufig für Betriebe und Beschäftigte attraktiv.

Bestimmen Sie Stellvertretungen

Flexible Arbeitszeiten funktionieren am besten, wenn mehr als eine Person mit einem bestimmten Arbeitsbereich vertraut ist. Das erreichen Sie durch Teamarbeit, Jobsharing und gute Stellvertretungen.

Gute Stellvertretungslösungen bewähren sich bei allen Mitarbeitenden, z. B. auch wenn jemand krankheitshalber ausfällt oder frei nehmen möchte.

Diese Tipps helfen weiter

Achten Sie auf Gerechtigkeit

Wenn bei der Arbeitszeit und der Ferienplanung immer Mitarbeitende mit Betreuungspflichten den Vorrang haben, kann dies zu Spannungen im Team führen. Das kann auch dann passieren, wenn Beschäftigte, die früher kommen oder später gehen, immer die liegen gebliebenen Arbeiten übernehmen müssen.

Diese Tipps helfen weiter

Beachten Sie gesetzliche Vorgaben für Mitarbeitende mit Familienpflichten

Nehmen Sie Rücksicht bei Arbeitszeiten und Überzeit

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen besondere Rücksicht nehmen auf Arbeitnehmende mit Familienpflichten, wenn sie Arbeits- und Ruhezeiten festsetzen. Das sind Mitarbeitende, die für die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren verantwortlich sind oder pflegebedürftige Angehörige oder nahestehende Personen betreuen.

Das Gesetz gibt vor: Arbeitnehmende mit Familienpflichten...

  • haben Anrecht auf eine Mittagspause von mindestens eineinhalb Stunden, falls sie dies verlangen.
  • dürfen nur zu Überzeitarbeit herangezogen werden, wenn sie ihr Einverständnis erteilen. (Art. 36 Abs. 2 ArG)

Beachten Sie Urlaubstage für Arbeitnehmende mit Familienpflichten

  • Kranke Kinder: Die Betreuung kranker Kinder gehört zu den Familienpflichten. Legen Arbeitnehmende ein ärztliches Zeugnis vor, ist ihnen die zur Betreuung ihrer kranken Kinder erforderliche Zeit im Umfang von bis zu drei Tagen pro Ereignis zu gewähren. (Art. 36 Abs. 3 ArG, Art. 329h OR)
  • Gesundheitlich schwer beeinträchtigte Kinder: Sind Kinder aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit schwer beeinträchtigt, haben arbeitnehmende Eltern einen Anspruch auf Betreuungsurlaub von höchstens 14 Wochen. Der Erwerbsausfall wird unter gewissen Voraussetzungen über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt und kann innerhalb von 18 Monaten am Stück oder tageweise bezogen und zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Die Eltern erhalten eine Betreuungsentschädigung in der Höhe von 80 % ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Für weitere Informationen und Anmeldung: SVA Basel-Landschaft. (Art 329i OR)
  • Kranke Familienangehörige: Gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses dürfen Mitarbeitende zur Betreuung eines Familienmitglieds, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung der Arbeit fernbleiben. Der bezahlte Urlaub ist auf die für die Betreuung erforderliche Dauer begrenzt. Er beträgt jedoch höchstens drei Tage pro Ereignis und maximal zehn Tage pro Jahr. (Art. 36 Abs. 3 ArG, Art. 329h OR)

Weitere Informationen:

Beachten Sie weitere gesetzliche Vorgaben

Es gibt verschiedene gesetzliche Bestimmungen zu Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten. Beachten Sie diesen Rahmen auch bei flexiblen Arbeitszeiten.

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