Verlängern Sie den Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
Viele Eltern mit einem Neugeborenen erleben den Mutter- und Vaterschaftsurlaub als sehr kurz. Vor allem Mütter steigen deshalb immer wieder ganz aus dem Arbeitsleben aus. Und auch Väter wünschen sich nach der Geburt oft mehr Zeit mit ihrem Kind. Da kann ein verlängerter Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub helfen.
Das nützt auch Ihrem Betrieb: Häufig bleiben Mütter den Betrieben erhalten, wenn Sie nach der Geburt gute Lösungen finden. Auch für Väter bleiben Sie so ein attraktiver Arbeitgeber.
So lässt sich der Urlaub verlängern
- Unbezahlter Urlaub
- Reguläre Ferien direkt nach dem Urlaub einplanen
- Ferien einkaufen
- Plusstunden / Überzeit abbauen (Achtung: Schwangere dürfen nicht mehr als neun Stunden pro Tag arbeiten und können deshalb während der Schwangerschaft häufig keine zusätzlichen Plusstunden erarbeiten)
- Minusstunden erlauben
Individuelle Lösung oder generelle Regeln
- Individuelle Lösung: Vereinbaren Sie gemeinsam mit der Schwangeren oder dem werdenden Vater bzw. der Ehefrau der Mutter, wie und wie lange der Urlaub verlängert werden soll. Für werdende Mütter können Sie dies z. B. in einer Vereinbarung zum Wiedereinstieg festhalten.
- Generelle Regeln: Sie können die Verlängerung von Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in einem Reglement festhalten. Z. B.: Väter bzw. Ehefrauen der Mütter können einen unbezahlten Urlaub von bis zu zwei Monaten im ersten Jahr nach der Geburt beantragen oder Mütter ihren Mutterschaftsurlaub um bis zu drei Monate verlängern. Wenn Ihr Unternehmen klein ist und daher nur eine kürzere Verlängerung in Frage kommt: Alles, was über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht, ist ein Wettbewerbsvorteil.