Suchen

Verankern Sie einen positiven Umgang mit Vereinbarkeit im Betrieb

Angebote für die Vereinbarkeit bereitzustellen, ist gut. Vereinbarkeit will aber auch gelebt werden – von Mitarbeitenden und Vorgesetzten.

Machen Sie Teilzeit und Vereinbarkeit zur Selbstverständlichkeit

Etablieren Sie Vereinbarkeit in allen Bereichen. Die Vereinbarkeitskultur ist in Ihrem Betrieb dann angekommen, wenn familiäre Verpflichtungen ganz selbstverständlich berücksichtigt werden, z. B. bei Karriereentwicklung, Einsatzplänen oder der Organisation von Arbeitsaufträgen oder Weiterbildungen.

Berücksichtigen Sie Teilzeitmitarbeitende bei der Weiterbildung

Alle Mitarbeitenden benötigen Weiterbildungen, egal ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Achten Sie darauf, dass Teilzeitmitarbeitende genauso an Weiterbildungen teilnehmen können wie Vollzeitmitarbeitende. Berücksichtigen Sie auch hier familienfreundliche Zeiten und legen Sie die Termine früh genug fest.

Denken Sie bei den Weiterbildungen immer auch an die Angestellten im verlängerten Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub.

Prüfen Sie Kinderbetreuung bei Veranstaltungen

Bei grösseren Veranstaltungen oder bei mehreren Teilnehmenden mit Kinderbetreuungsaufgaben kann es sich lohnen, eine organisierte Kinderbetreuung anzubieten.

Verankern Sie Vereinbarkeit im Leitbild

Hat Ihr Betrieb ein Leitbild? Verankern Sie Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie dort. Damit machen Sie sichtbar, dass das Thema Ihrem Betrieb am Herzen liegt.

Sichern Sie die Lohngleichheit

Lohngleichheit im Betrieb ist zentral für zufriedene Mitarbeitende und darüber hinaus auch gesetzlich verankert.

Achten Sie auf folgende Punkte, damit nicht unabsichtlich Lohnunterschiede entstehen:

  • Behandeln Sie Vollzeit- und Teilzeitmitarbeitende gleich. Passen Sie den Vollzeitlohn von Teilzeitmitarbeitenden linear an das Pensum an.
  • Berücksichtigen Sie auch Erfahrungen, die ausserhalb des Jobs erworben wurden, wenn Sie Löhne und Lohnerhöhungen festlegen.
  • Berücksichtigen Sie bei der Beurteilung von Mitarbeitenden, dass Teilzeitangestellte weniger Zeit haben, um ihre Ziele zu erreichen.
  • Achten Sie darauf, dass Vorgesetzte Teilzeit und familienbedingte Auszeiten nicht als mangelnde Motivation interpretieren.
  • Ermöglichen Sie auch Mitarbeitenden in Teilzeit und mit Betreuungspflichten eine Führungsposition.

Manchmal schleichen sich Lohnungleichheiten ein, ohne dass sie bemerkt werden. Um ihnen auf die Schliche zu kommen, lohnt es sich, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und ein gutes Lohnsystem zu erstellen oder zu prüfen.

Der Bund stellt dafür kostenlose Tools zur Verfügung:

Grössere Unternehmen mit mindestens 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind gemäss Gleichstellungsgesetz verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen (Art. 13a GlG).