Wenn sich Ihr Betrieb für Vereinbarkeit einsetzt, sollten Sie das alle wissen lassen. Informieren Sie intern und kommunizieren Sie nach aussen. Damit sprechen Sie auch ein breiteres Spektrum an potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern an.
Klären Sie, welchen Stellenwert das Thema Vereinbarkeit in Ihrem Auftritt haben soll. Welche Zielgruppen wollen Sie ansprechen? Was ist für diese wichtig?
Seien Sie aber ehrlich und versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können.
Für die Kommunikation nach aussen können Sie verschiedene Kanäle nutzen, z. B.:
Besonders glaubwürdig ist Ihr Betrieb, wenn Sie der Vereinbarkeit im Betrieb ein Gesicht geben können. Nutzen Sie keine Floskeln, sondern zeigen Sie Ihrer Zielgruppe konkrete Angebote und Lösungen auf.
Im besten Fall können Sie für die Kommunikation Gesichter und Botschaften Ihrer Mitarbeitenden nutzen. Emotionale Bilder kommen besonders gut an.
Wenn Sie als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert sind, platzieren Sie das Logo auch im Inserat.
Weitere Informationen:
Sie können die Vereinbarkeit im Vorstellungsgespräch ansprechen. So fühlen sich Bewerbende mit Betreuungspflichten ernst genommen. Und alle anderen wissen, dass es Massnahmen gibt, falls sie diese in Zukunft benötigen sollten. Damit punktet ein Betrieb auch bei jungen Bewerberinnen und Bewerbern.
Wenn Vereinbarkeit bei Ihnen ganz gross geschrieben wird, gehört dieses Thema an den Anfang des Gesprächs, wenn Sie den Betrieb vorstellen. Nennen Sie Zertifizierungen und erzählen Sie, wie Ihr Betrieb Vereinbarkeit lebt.
Sie können das Thema aber auch am Ende des Gesprächs aufnehmen, wenn Sie die Stelle und die Arbeitsbedingungen thematisieren. Dazu passen alle Informationen zu Ihren Arbeitszeitmodellen, mobilem Arbeiten etc.
Falls Sie als kleiner Betrieb nicht viele institutionalisierte Angebote haben: Zeigen Sie, dass Sie individuelle Lösungen suchen und Sie ein offenes Ohr für Anliegen rund um Vereinbarkeit haben.
Achtung: Fragen nach geplantem Nachwuchs oder einer bestehenden Schwangerschaft sind laut Gesetz nicht erlaubt. Informieren Sie stattdessen besser über Angebote zum Wiedereinstieg nach einem Elternurlaub und über Vereinbarkeitsangebote.