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Gewähren Sie Abwesenheiten und Pensenreduktionen

Bei der Pflege von älteren oder kranken Personen oder Menschen mit Behinderung läuft nicht immer alles nach Plan. Manchmal müssen Pflegende auf Notfälle reagieren. So schwankt ihr Zeitbedarf für die ausserberuflichen Verpflichtungen.

Seien Sie möglichst flexibel. Mit mehr Flexibilität verhindern Sie eher, dass pflegende Mitarbeitende bei zu grosser Belastung kündigen.

Arbeitsplatz im Notfall kurzfristig verlassen

Ermöglichen Sie pflegenden Mitarbeitenden, im Notfall kurz den Arbeitsplatz zu verlassen – z. B. für einen kurzfristigen Termin bei der Ärztin oder dem Arzt oder für einen gesundheitlichen Notfall. Falls nötig: Legen Sie fest, wer in dieser Zeit die abwesende Person vertreten kann.

Informationen zum Notfallplan

Urlaub für pflegende Angehörige und für die Betreuung schwer erkrankter Kinder

Mitarbeitende haben Anrecht auf bezahlten Urlaub, um kranke oder verunfallte Familienmitglieder oder Lebenspartner/innen betreuen zu können.

Zu den gesetzlichen Vorgaben

Unbezahlter Urlaub

Manchmal müssen sich pflegende Mitarbeitende intensiver um eine ältere oder kranke Person kümmern.

Ermöglichen Sie unbezahlten Urlaub – möglichst auch ohne viel Vorlaufzeit – für einige Wochen oder Monate. Und lassen Sie zu, dass jemand auch kurzfristig wieder einsteigen kann, wenn sich die Situation ändert.

Überlegen Sie frühzeitig, wer die Person vertreten könnte und organisieren Sie die Arbeit so, dass Vertretungen ohne grossen Aufwand möglich sind.

Weitere Informationen zu unbezahltem Urlaub

Reduktion der Arbeitszeit

Wenn die Pflege intensiver wird, hilft eine Pensenreduktion – über eine kurze oder längere Zeit. Halten Sie die Vereinbarung in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag fest.