Ermöglichen Sie unbezahlten Urlaub
Unbezahlter Urlaub hilft, wenn das Privatleben in intensiven Phasen mehr Aufmerksamkeit fordert. Er erlaubt den Mitarbeitenden eine berufliche Auszeit, ohne dass sie kündigen müssen. Das kommt auch den Betrieben entgegen, weil sie gute Mitarbeitende langfristig halten können.
Was gilt bei unbezahltem Urlaub?
Während des unbezahlten Urlaubs steht das Arbeitsverhältnis vorübergehend still. Die Mitarbeitenden erbringen keine Arbeit und erhalten keinen Lohn.
Falls Sie nichts anderes vereinbaren, gilt während des unbezahlten Urlaubs:
- Die Ferien werden proportional zum bezogenen unbezahlten Urlaub gekürzt. Nimmt eine Person z. B. einen Monat unbezahlten Urlaub, werden die Ferien um 1/12 gekürzt.
- Der 13. Monatslohn wird entsprechend gekürzt.
- Bei Unfall besteht keine Lohnfortzahlungspflicht. Der obligatorische Versicherungsanspruch erlischt nach 31 Tagen. Arbeitnehmende können bei einem unbezahlten Urlaub von bis zu 180 Tagen eine Abredeversicherung bei der Unfallversicherung abschliessen.
- Bei Krankheit besteht grundsätzlich keine Lohnfortzahlungspflicht.
- Falls eine Krankentaggeldversicherung besteht, empfiehlt es sich abzuklären, ob Mitarbeitende sich bei der Versicherung weiter für den Krankheitsfall versichern können. Ansonsten können sich Mitarbeitende privat gegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit versichern lassen.
- AHV/IV/EO/BVG-Beiträge müssen von Arbeitgebenden während des unbezahlten Urlaubs grundsätzlich nicht geleistet werden. Sie können aber weitergeführt werden, um Beitragslücken zu vermeiden. Informieren Sie Ihre Arbeitnehmenden über die von Ihnen festgelegten Bedingungen.
- Bei gewissen Pensionskassen können Mitarbeitende eine freiwillige Versicherung für Invalidität und Tod abschliessen. Falls das nicht möglich ist, gibt es die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
- Arbeitnehmende haben Anspruch auf Familienzulagen während des laufenden und der drei darauffolgenden Monate, sofern der Jahreslohn immer noch 7‘050 Franken erreicht und die Arbeit bei der gleichen Arbeitgeberin bzw. dem gleichen Arbeitgeber wiederaufgenommen wird.
Achtung: Von einem unbezahlten Urlaub vor dem Mutterschaftsurlaub wird abgeraten. Denn das tiefere Einkommen führt zu einer geringeren Mutterschaftsentschädigung.
Weitere Informationen:
Erstellen Sie eine Vereinbarung
Regeln Sie unbezahlten Urlaub in einer Vereinbarung. Halten Sie darin fest, von wann bis wann der unbezahlte Urlaub dauert und regeln Sie die damit verbundenen Auswirkungen.
Klären Sie wichtige Punkte
- Stellvertretung
- Zugänge für Post, E-Mail und Aktenablage
- Abwesenheitsmeldung
- Interne und externe Kommunikation
- Notfälle
Nutzen Sie die Checkliste
Das SECO bietet eine Checkliste zum unbezahlten Urlaub. Dort finden Sie die wichtigsten versicherungstechnischen und administrativen Punkte: