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Ermöglichen Sie Jobsharing

Beim Jobsharing teilen sich zwei Personen eine Stelle. So erhalten Sie zwei Fachkräfte zum Preis von einer.

Wählen Sie eine Jobsharing-Variante

Sie können ein Jobsharing unterschiedlich gestalten:

  • Beim Jobsplitting werden die Aufgaben einer Vollzeitstelle auf zwei Teilzeitstellen aufgeteilt. Dadurch generieren Sie zwei separate Stellen mit eigenem Stellenprofil. Idealerweise ergänzen sich die Mitarbeitenden in ihren Kompetenzen und Erfahrungen.
  • Beim Jobpairing teilen sich zwei Mitarbeitende eine Stelle und tragen gemeinsam die Verantwortung.

Das Jobpairing erlaubt Spielraum in der Arbeitsaufteilung:

  • Je nach Stelle können Sie ein Jobpairing so gestalten, dass sich die beiden Personen gegenseitig ersetzen. Das sichert die Kontinuität in sämtlichen Dossiers. Die zwei Mitarbeitenden können sich problemlos gegenseitig vertreten und wichtige Entscheidungen gemeinsam diskutieren. Dieses Modell bedingt, dass beide Personen ähnliches Know-how mitbringen.
  • Die beiden Mitarbeitenden können aber auch einzelne Aufgaben informell aufteilen, während sie andere Tätigkeiten weiterhin gemeinsam übernehmen. Das bringt den Vorteil, dass Sie als Betrieb von zwei Personen mit unterschiedlichen Fähigkeiten profitieren, die gemeinsam ein breiteres Jobprofil abdecken und sich gegenseitig ergänzen.  

Entscheiden Sie, welche Variante in Ihrem Fall am meisten Nutzen bringt oder besprechen Sie es mit dem Jobsharing-Tandem, falls dieses schon feststeht.

Nutzen Sie die Vorteile von Jobsharing zwischen den Generationen

Jobsharing mit Personen unterschiedlichen Alters ist ein innovatives Arbeitsmodell. Es hilft, das Know-how der Generation weiterzugeben, die den Arbeitsmarkt allmählich verlässt.

Beim Jobsharing zwischen den Generationen kann z. B. eine ältere Person in einer leitenden Position ein Tandem mit einer jüngeren Person bilden, die weniger Erfahrung hat. Die ältere Person gibt ihr Wissen und ihre Erfahrung weiter. Sie hat weiterhin spannende Aufgaben, kann jedoch ihr Pensum reduzieren. Die jüngere Person wird an eine neue Position herangeführt und kann z. B. ihre Kompetenzen aus aktuellen Ausbildungen oder zu neuen Technologien einbringen. Davon profitieren beide. Und Ihr Betrieb sichert den Wissenstransfer zwischen den Generationen.

Hinweis: Beachten Sie, dass ein tieferes Pensum zu tieferen Pensionskassenrenten (und ggf. AHV-Renten) führen kann – vor allem kurz vor der Pensionierung. Das sollte sich die Person bewusst sein, die das Pensum reduziert.

Machen Sie aus einer Vollzeitstelle mehr als ein 100 %-Pensum

Ist eine Führungsperson chronisch überlastet? Vielleicht ist ein Jobsharing mit mehr als einem 100 %-Pensum eine gute Lösung.

Denn ein Jobsharing muss sich nicht zwingend auf 100 % summieren. Sie können auch zwei Personen zu je 60 % oder 80 % anstellen. Damit können die beiden Stellenpartner/innen eine höhere Arbeitslast übernehmen als eine einzige Person.

Wenn Sie Jobsharing fördern möchten

  • Erwähnen Sie bei Stellenangeboten explizit, dass auch Jobsharing möglich ist.
  • Sensibilisieren Sie Ihre Führungskräfte für Jobsharing und besprechen sie gemeinsam, ob eine Stelle für Jobsharing geeignet ist.
  • Motivieren Sie intern Personen, die auf eine Ihrer offenen Stellen passen, sich gemeinsam im Jobsharing zu bewerben.

Beachten Sie die gesetzlichen Grundlagen

In der Schweiz gibt es bisher keine speziellen gesetzlichen Bestimmungen oder Rechtsprechungen zum Jobsharing. Da es keinen spezifischen Jobsharing-Vertrag gibt, ist der Einzelarbeitsvertrag mit beiden Mitarbeitenden des Tandems die geeignetste Vertragsform.

Beim Vertragsabschluss sind Sie als Arbeitgeber/in berechtigt, besondere Klauseln hinzuzufügen.

Weitere Informationen:

Was Sie regeln sollten

Definieren Sie die wichtigsten Aspekte des Jobsharings und halten Sie sie schriftlich fest, z. B.:

  • Wie ist die Arbeitsaufteilung geplant (Jobsharing-Variante)? Welche Person des Tandems ist wofür verantwortlich? Wie ist die Arbeit organisiert?
  • Wie wird entschieden, wenn sich die beiden Personen im Jobsharing uneinig sind?
  • Wie vertreten sich die beiden Personen gegenseitig? Welche Ferienregelungen gelten für beide?
  • Wie fliesst die Information zwischen den beiden Personen und mit Ihnen als Arbeitgeber/in?
  • Wie werden die beiden Personen bewertet?

Vorlage für eine Jobsharing-Vereinbarung: