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Achten Sie auf freie Tage

Mitarbeitende haben Anspruch auf gewisse freie Tage.

Berücksichtigen Sie übliche bezahlte arbeitsfreie Tage

Laut Gesetz sind den Mitarbeitenden die «üblichen freien Stunden und Tage» zu gewähren, z. B. bei Umzug, Heirat, Todesfall, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder der Ausübung eines öffentlichen Amts, der militärischen Rekrutierung oder zur Stellensuche nach erfolgter Kündigung. Was üblich ist, definiert das Gesetz allerdings nicht genauer.

Diese freien Zeiten gewähren die meisten Betriebe:

  • Eigene Heirat: 2 bis 3 Tage
  • Hochzeit einer nahen verwandten Person: 1 Tag
  • Tod von Familienangehörigen (je nach Verwandtschaftsgrad): 1 bis 3 Tage
  • Tod im Freundeskreis: Teilnahme an der Beerdigung
  • Umzug des eigenen Haushalts: 1 Tag
  • Militärische Inspektion und Rekrutierung: ½ bis 1 Tag

Viele Unternehmen regeln die freien Tage im Personalreglement.

Gewähren Sie weitere freie Tage

Freie Tage sind auch in anderen Situationen hilfreich, z. B. um ein Kind zum ersten Kindergartentag zu begleiten oder einem kranken Elternteil bei einer Operation beizustehen.

Viele Unternehmen kommen ihren Angestellten in ausserordentlichen Situationen entgegen und gewähren ihnen zusätzliche bezahlte Freitage. Dies zahlt sich oft aus: So steigt die Bereitschaft von Angestellten, mehr zu arbeiten oder Sondereinsätze zu leisten.

Aber auch unbezahlte Freitage und flexible Lösungen mithilfe von Gleitzeit oder Jahresarbeitszeit sind hilfreich.