Mitarbeitende haben Anspruch auf gewisse freie Tage.
Laut Gesetz sind den Mitarbeitenden die «üblichen freien Stunden und Tage» zu gewähren, z. B. bei Umzug, Heirat, Todesfall, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder der Ausübung eines öffentlichen Amts, der militärischen Rekrutierung oder zur Stellensuche nach erfolgter Kündigung. Was üblich ist, definiert das Gesetz allerdings nicht genauer.
Diese freien Zeiten gewähren die meisten Betriebe:
Viele Unternehmen regeln die freien Tage im Personalreglement.
Freie Tage sind auch in anderen Situationen hilfreich, z. B. um ein Kind zum ersten Kindergartentag zu begleiten oder einem kranken Elternteil bei einer Operation beizustehen.
Viele Unternehmen kommen ihren Angestellten in ausserordentlichen Situationen entgegen und gewähren ihnen zusätzliche bezahlte Freitage. Dies zahlt sich oft aus: So steigt die Bereitschaft von Angestellten, mehr zu arbeiten oder Sondereinsätze zu leisten.