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Beachten Sie gesetzliche Vorgaben zu Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub

Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub sind gesetzlich geregelt. Viele Betriebe sind allerdings grosszügiger: Sie bezahlen den Eltern 100 % Lohn oder sehen einen längeren Urlaub für die Eltern vor.

Mutterschaftsurlaub

Erwerbstätige Frauen haben das Recht auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub bei einer Lohnfortzahlung von 80 % des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Lohns, höchstens aber 220 Franken pro Tag. Finanziert wird der Urlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO).

Vaterschaftsurlaub / Urlaub für die erwerbstätige Ehefrau der Mutter

Erwerbstätige Väter und Ehefrauen der Mütter können innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Der Urlaub kann am Stück oder tageweise bezogen werden. Die Lohnfortzahlung beträgt ebenfalls 80 % des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Lohns, höchstens aber 220 Franken pro Tag. Finanziert wird der Urlaub ebenfalls über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die gleichen Regelungen gelten seit Einführung der «Ehe für alle» auch für die erwerbstätige Ehefrau der Mutter.

Adoptionsurlaub

Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben seit dem 1. Januar 2023 Anspruch auf einen Adoptionsurlaub. Die Lohnfortzahlung beträgt 80 % des durchschnittlichen Lohns, maximal 220 Franken pro Tag. Der zweiwöchige Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert und kann innerhalb des ersten Jahres nach der Adoption entweder tage- oder wochenweise bezogen werden.