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Beachten Sie gesetzliche Vorgaben für stillende Mütter

Wie bei Schwangeren gilt auch bei stillenden Müttern: Arbeitgebende müssen die Mutter und das Kind vor Gefährdungen am Arbeitsplatz schützen.

Wichtige gesetzliche Schutzbestimmungen

Zum Schutz stillender Mitarbeiterinnen und für Mütter direkt nach dem Mutterschaftsurlaub gibt es eine Reihe von Vorgaben.

Dazu gehören u. a.:

  • Arbeitszeit: Stillende Mütter dürfen nicht länger als 9 Stunden pro Tag arbeiten (Art. 60 Abs. 1 ArGV1). Die Vorgaben ändern je nach Phase der Schwangerschaft. Hilfreich ist dafür die Übersicht zu den Arbeitszeit-Vorgaben des SECO.
  • Gefährliche und beschwerliche Arbeiten: Stillende Mütter dürfen nur dann gefährliche und beschwerliche Arbeiten erledigen, wenn eine positive Risikobeurteilung vorliegt. (Art. 62 Abs. 3 ArGV1)
  • Abwesenheit: Stillende Frauen können nicht zur Arbeit erscheinen und den Arbeitsplatz jederzeit verlassen. Sie müssen sich abmelden, brauchen aber kein ärztliches Zeugnis dafür. Während dieser Abwesenheit schulden Arbeitgebende keinen Lohn. (Art. 35a ArG)
  • Kündigungsschutz: Einer Mitarbeiterin darf in der Regel bis 16 Wochen nach der Geburt nicht gekündigt werden. Bei einem Spitalaufenthalt des Kindes direkt nach der Geburt von mind. zwei Wochen verlängert sich die Sperrfrist entsprechend. (Art. 336c OR)
  • Diskriminierungsverbot: Das Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund von Schwanger- und Mutterschaft. (Art. 3 GlG)

Regelungen zur Stillzeit

Im ersten Lebensjahr des Kindes hat die Mutter das Recht, während der Arbeit zu stillen oder Milch abzupumpen.

Diese Zeit wird als bezahlte Arbeitszeit angerechnet (Art. 60 ArGV1):

Bei einer täglichen Arbeitszeit...

  • von bis zu 4 Stunden: mindestens 30 Minuten
  • von mehr als 4 Stunden: mindestens 60 Minuten
  • von mehr als 7 Stunden: mindestens 90 Minuten

Braucht die Mutter mehr Zeit, erhält sie diese. Die zusätzliche Zeit ist aber keine bezahlte Arbeitszeit. Arbeitgebende können eine Stillbestätigung verlangen:

Gesetzliche Vorgaben im Detail