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Beachten Sie gesetzliche Vorgaben

Arbeitgebende müssen besondere Rücksicht auf Mitarbeitende mit Familienpflichten nehmen. Sie haben Anrecht auf bezahlte Urlaubstage, wenn ein Kind krank ist. Und der Betrieb muss sie bei Arbeitszeiten und Überzeit besonders beachten.

Zu den gesetzlichen Vorgaben für Mitarbeitende mit Familienpflichten

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